
Ausschreibung
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zugelassen sind Mitwirkende, die nach dem 1. Juli 1999 geboren sind, die ihren Erstwohnsitz in Baden-Württemberg haben und zum 1. September 2023 noch nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder in der Berufspraxis stehen. Musikstudent*innen sowie Berufsmusiker*innen sind damit ausgeschlossen.
Combos von 2 bis 10 Mitgliedern werden getrennt gewertet in drei Altersgruppen:
• C 1 (Durchschnittsalter bis 15 Jahre)
• C 2 (Durchschnittsalter bis 19 Jahre)
• C 3 (Durchschnittsalter bis 24 Jahre)
Solist*innen werden getrennt gewertet in drei Altersgruppen:
• S 1 (bis 15 Jahre)
• S 2 (bis 19 Jahre)
• S 3 (ab 20 Jahre)
Die Wettbewerbsbeiträge, auch die der Sänger*innen, müssen durch rhythmische Gestaltung, Sound und improvisierte Teile jazz- oder vorwiegend jazzgeprägt sein.Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms beträgt bei den Combos 15–25 Minuten, bei den Solist*innen 15 Minuten. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.
JURY
Die Jury besteht aus renommierten Jazzmusiker*innen, Dozent*innen und Persönlichkeiten der Jazzszene. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ausgeschlossen. Ein Beratungsgespräch ist nach vorheriger Anmeldung (im Vorfeld des Wettbewerbs) möglich.
PREISE UND AUSZEICHNUNGEN
Jede/r Teilnehmer*in erhält eine Urkunde.
Sonderpreis der Stadt Tettnang in Höhe von 2.000 €
Preisträgerkonzert am Donnerstag, 7. März 2024 mit Übergabe der von der Versicherungsgruppe BGV Badische Versicherungen ausgelobten Preise im Gesamtwert von 4.500 €
